Es gibt zwei gängige Optionen nach denen eine Firmenbeerdigung abläuft:
Option 1:
Sitzverlegung ins Ausland mit gleichzeitiger Umwandlung der Krisen-Gesellschaft in eine ausländische Gesellschaft, -natürlich bei gleichzeitiger Abberufung der alten Geschäftsführung und Gesellschafter
Option 2:
Sitzverlegung in einen anderen Amtsgerichts-Bezirk, -ebenfalls bei gleichzeitiger Abberufung der alten Geschäftsführung und Gesellschafter.
Das hört sich alles ganz sinnig an. Die entsprechenden Argumente dafür werden mit Halbwahrheiten unterlegt.
So wird häufig argumentiert der BGH hätte entschieden dass die Firmenbeerdigung vollkommen rechtmäßig sei.
Das stimmt tatsächlich aber: Nie gesagt wird dass bundesweit bei allen Strafverfolgungsbehörden die Firmenbeerdigung als die Begründung für einen Anfangsverdacht für andere Straftaten wie Bankrott oder Insolvenzverschleppung gilt.
Und da muss nichts „bewiesen“ werden…. -es reicht ganz einfach dass eine eingetragene Gesellschaft ihren Sitz verlegt und den Namen ändert.
Wer es noch immer nicht verstanden hat…. -und bislang mit Bauernschlauheit und ein wenig Glück sich aus der Affäre ziehen konnte…. -diese Zeiten sind dann vorbei wenn Sie als Geschäftsführer einer juristischen Person die dem deutschen GmbHG unterliegt vor einem Insolvenzantrag stehen.
Es kann nicht (mehr) getrickst werden, und je mehr Gläubiger existieren desto wahrscheinlicher ist es dass ein Strafverfahren in Gang kommt.
Das wiederum kann schnell unangenehm werden, und häufig bewegen Sie sich in einem Bereich der sich komplett anders verhält als alles was Sie in der Vergangenheit vorher erlebt haben.
Die deutschen Ermittlungsbehörden und Strafgerichte greifen bei allen Straftaten und Sachverhalten die im Bereich der Firmenbeerdigung liegen rigoros durch.
Egal wie gut sich also das Angebot eines Firmenbeerdigers anhört sollten Sie eine gewaltige Portion Zurückhaltung an den Tag legen.
Der Firmenbeerdiger ist kaum greifbar aber Sie stehen als ehemaliger Geschäftsführer und/oder Gesellschafter im Rampenlicht und da alle Akten eines Insolvenzgerichts prinzipiell auf dem Tisch der Strafverfolgungsbehörden landen sind Sie sofort einer der Hauptbeschuldigten des Gesamtschadens.
Das gilt auch und vor allen Dingen für den möglichen Schaden, den ein Firmenbeerdiger mit der Gesellschaft nach dem Kauf von Ihnen anrichtet.