Auswirkungen einer Firmeninsolvenz auf Schufa

Die Insolvenz einer Firma kann Auswirkungen auf die Schufa-Einträge einer betroffenen Person haben, insbesondere wenn diese als Einzelunternehmer, Geschäftsführer oder Gesellschafter agiert. Hier eine Übersicht:

1. Einzelunternehmer oder Freiberufler

  • Direkte Auswirkungen: Da bei Einzelunternehmen und Freiberuflern keine rechtliche Trennung zwischen Privat- und Geschäftsvermögen besteht, wird die Insolvenz direkt der Person zugeordnet. Ein negativer Schufa-Eintrag ist in der Regel die Folge.
  • Privatinsolvenz: Sollte die Insolvenz nicht aus den geschäftlichen Einnahmen gedeckt werden können, mündet dies oft in eine Privatinsolvenz, die ebenfalls bei der Schufa eingetragen wird.

2. Geschäftsführer einer GmbH

  • Keine direkte Auswirkung auf die Schufa: Bei einer GmbH haftet das Unternehmen, nicht der Geschäftsführer persönlich. Solange der Geschäftsführer nicht privat bürgt oder sich in einer privaten finanziellen Notlage befindet, gibt es in der Regel keine Schufa-Auswirkung.
  • Ausnahme: Falls der Geschäftsführer eine private Bürgschaft für Unternehmensverbindlichkeiten übernommen hat oder das Insolvenzverfahren wegen fahrlässiger Pflichtverletzungen (z. B. verspätete Insolvenzanmeldung) eingeleitet wird, könnte dies indirekt zu einem negativen Eintrag führen.

3. Gesellschafter oder Kommanditist

  • GmbH-Gesellschafter: Bei einer GmbH haftet der Gesellschafter nur mit seiner Einlage, daher gibt es keine Schufa-Auswirkungen, es sei denn, er hat privat für Schulden gebürgt.
  • Kommanditist in einer KG: Hier haftet der Kommanditist nur bis zur Höhe seiner Einlage. Bei der Komplementärhaftung (z. B. bei einer GbR) besteht jedoch das Risiko einer Schufa-Meldung, da die persönliche Haftung greift.

4. Privatbürgschaften

  • Wenn eine Person privat für Verbindlichkeiten des insolventen Unternehmens gebürgt hat, wird die Bürgschaft im Falle der Insolvenz fällig. Dies kann zu Zahlungsausfällen und somit zu einem negativen Schufa-Eintrag führen.

5. Dauer eines Schufa-Eintrags

  • Negative Schufa-Einträge, die durch eine Insolvenz oder Zahlungsunfähigkeit entstehen, bleiben in der Regel drei Jahre nach dem Abschluss des Insolvenzverfahrens bestehen. Im Falle einer Privatinsolvenz beträgt die Speicherfrist ebenfalls drei Jahre nach der Restschuldbefreiung.

Wie kann man die Auswirkungen minimieren?

  1. Rechtzeitige Kommunikation: Zahlungsprobleme frühzeitig mit Gläubigern besprechen, um gerichtliche Verfahren und Schufa-Einträge zu vermeiden.
  2. Bürgschaften vermeiden: Wenn möglich, keine privaten Bürgschaften eingehen.
  3. Professionelle Beratung: Einen Insolvenzberater oder Anwalt hinzuziehen, um persönliche Risiken zu minimieren.

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